Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg 2025

Veröffentlichungsdatum01.01.2025Lesedauer1 Minute
Kamin

Auch in diesem Jahr ist ein Antrag auf einen Heizkostenzuschuss beim Land Salzburg möglich.

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:


Einkommensgrenze 2024/2025:

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher                                 1.392 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften          1.820 Euro


Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um                  385 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um                621 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um                           621 Euro


Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 01.01.2025 bis 31.05.2025 wie bereits in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich.
Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich. 


Der Antrag kann entweder online selbst gestellt werden und alternativ kann auch das untenstehende Formular ausgefüllt und bei uns im Gemeindeamt abgegeben werden. 

Alle weiteren Infos zum Heizkostenzuschuss findet ihr unter https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/soziale-und-finanzielle-leistungen/heizscheck