Klimaticket Salzburg PLUS

Den Scheffauer Bürgern und Bürgerinnen stehen auch dieses Jahr wieder zwei Klimatickets Salzburg PLUS zum Ausborgen und Reinschnuppern zur Verfügung. Das Land Salzburg will gemeinsam mit Salzburg Verkehr allen Pendlerinnen und Pendlern, sowie allen, die das Ticket für ihre Freizeit-Aktivitäten nutzen wollen, ein Probier-Angebot machen. Das Ziel ist es, den Menschen die Vorteile von Bus und Bahn näher zu bringen und den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu erleichtern.

Mit den besonderen "Gemeinde-Klimatickets" kann am Wochenende (Samstag und Sonntag) eine zweite Person gratis mitgenommen werden.  Somit wird nur 1 Ticket für 2 Personen benötigt!

 

Nutzungsbedingungen für das Schnupperticket des Salzburger Verkehrsverbundes (Klimaticket):

1.      Allgemein:
Das Klimaticket Salzburg PLUS ist eine übertragbare Verkehrsverbund Jahresstreckenkarte, die von den ScheffauerInnen am Gemeindeamt gratis entliehen werden kann. Das Klimaticket wird ausschließlich zum Probieren zur Verfügung gestellt. Eine regelmäßige Nutzung ist nicht möglich.

 

2.      Gültigkeit:
Mit dem Klimaticket Salzburg PLUS können die Scheffauer Bürgerinnen und Bürger alle öffentlichen Verkehrsmittel im ganzen Bundesland Salzburg nutzen (siehe https://salzburg-verkehr.at/tickets-preise/zeitkarten/klimaticketsalzburg/).

 

Die „Klimaticket Salzburg PLUS“ Jahreskarte beinhaltet folgende Zusatzleistungen:

  • Alle im Salzburger Familienpass eingetragenen Kinder bis 14 Jahre fahren gratis mit.
  • Ein Hund (Beißkorb- und Leinenpflicht) wird kostenlos mitbefördert.
  • An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen können Sie eine zweite Person gratis mitnehmen.


3.      Wer ist ausleihberechtigt?

Die Fahrkarte kann von allen Personen ab dem 16. Lebensjahr mit Wohnsitz in Scheffau gratis ausgeliehen werden. Eine Weitergabe an dritte Personen ist unzulässig.

 

4.      Ausleihvorgang:

Die Fahrkarte kann telefonisch unter 06244/8442 oder per E-Mail an office@scheffau.gv.at reserviert werden.

Achtung: Reservierungen für das Wochenende und für Feiertage bzw. wenn das Ticket bereits vor 08:00 Uhr morgens benötigt wird, müssen bereits für den Vortag eingetragen und abgeholt werden. (z.B.: Nutzung für Samstag/Sonntag geplant -> Reservierung und Abholung ab Freitag).

Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Fahrkarte kann im Bürgerservice der Gemeinde Scheffau während der Öffnungszeiten abgeholt werden.  Bei der Abholung muss eine Übernahmebestätigung unterschrieben werden.

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und Montag, Donnerstag von 13.30 -17.00 Uhr
Abholung am Morgen/zu Mittag/am Nachmittag ist nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Die Rückgabe hat bis spätestens 07:00 Uhr am Folgetag in den Postkasten (Windfang Gemeindeamt) zu erfolgen.

Die Gemeinde Scheffau behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

 

5.      Verlust und Nichtabholung:

Der Nutzer haftet aus welchen Gründen auch immer für den Verlust der gegenständlichen Jahreskarte mit einem Kostenersatz an die Gemeinde in der Höhe von € 500,--  und ist dazu verpflichtet, das Klimaticket zeitgerecht zurückzugeben.

Eine Verhinderung ist der Gemeinde umgehend mitzuteilen. Im Falle einer Nichtabholung am ersten reservierten Tag wird die Reservierung storniert.